So machst Du deinen Auto-Führerschein!

Alle Infos zu Vorraussetzungen, Ablauf, Kosten & mehr.

Führerscheinklasse B & BF17

Übersicht

Fahrzeuge

Vorraussetzungen

Ablauf

Dauer & Kosten

Wir sind für alle Fragen für Dich da. Melde Dich gerne bei uns.

Vergleich

Was macht den Autoführerschein B aus?

Du willst Deinen Führerschein machen? Dann bist Du hier genau richtig. Vorab ist es super, dass Du dich bereits informierst.
Solltest Du bereits volljährig sein, ist der Führerschein der Klasse B der richtige für Dich. Für alle, die jünger sind, gibt es eine Sonderlösung, nämlich das Begleitende Fahren.

  • Führerscheinklasse B: Ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht (in der Regel bis 3.500 kg) und ist für die meisten Pkw geeignet. Eingeschlossen sind auch Anhänger bis bis 750 kg zG oder gesamt bis 3.500 kg.
  • Führerschein BF17 (Begleitetes Fahren ab 17): Jugendliche dürfen schon mit 17 Jahren fahren, allerdings nur in Begleitung einer autorisierten Person (in der Regel ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (Alter, Führerscheinbesitzdauer, etc.).

Dein Führerschein

Wie ist der Ablauf?

Der Weg zum Führerschein ist ein aufregendes Unterfangen, das Dich nicht nur in neue Freiheiten, sondern auch in Verantwortung führt. Es ist ein Prozess, der sowohl theoretisches Lernen als auch praktische Erfahrung erfordert und Dich Schritt für Schritt zum sicheren Autofahrer ausbildet. Die Ausbildung zum Führerschein Klasse B gliedert sich in mehrere wichtige Phasen: von der Anmeldung in einer Fahrschule, über die Beantragung des Führerscheins, den Theorie- und Praxisunterricht, bis hin zu den abschließenden Prüfungen und eventuellen Zusatzkursen. Jeder dieser Schritte trägt dazu bei, Dir das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um sicher und kompetent am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Und genau das können wir Dir aufgrund 30 jähriger Erfahrung vermitteln.

Anmeldung

Anmeldung bei uns in der Fahrschule. Dabei sind wir sowohl in Bremerhaven als auch Schiffdorf-Spaden.

Antragstellung

Wir übernehmen für Dich die Beantragung beim Straßenverkehrsamt mit verschiedenen Unterlagen (z.B. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs).

Theorie- & Praxis-Unterricht

Die theoretische Ausbildung besteht aus einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten, die meist innerhalb von 2-3 Monaten absolviert werden können. Außerdem kannst Du auch dabei einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Die praktische Ausbildungsdauer hängt stark von den individuellen Fähigkeiten und der Häufigkeit der Fahrstunden ab. Durchschnittlich dauert es etwa 2-5 Monate, um die erforderlichen Fahrstunden und Prüfungsvorbereitungen abzuschließen. Unsere erfahrenen Fahrlehrer helfen dir dabei – als Motto bei Fahrstunden gilt für uns: So wenig wie möglich, aber so viele wie nötig. Unser Anspruch ist es, Dich erfolgreich durch die Prüfung und sicher auf die Straße zu bringen. 

Übrigens kannst Du auch mit Fahrstunden im Fahrschulsimulator starten.

Prüfungen

Nach dem Theorie-Unterricht absolvierst Du die theoretische Prüfung. Anschließende an deine Fahrstunden erfolgt die praktische Fahrprüfung.

Checkliste

Was brauche ich für den Führerschein?

Persönliche Dokumente

Persönliche Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass werden benötigt, um deine Identität zu verifizieren und um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen für den Führerscheinerwerb erfüllt sind.

Sehtest

Ein Sehtest ist erforderlich, um sicherzustellen, dass deine Sehkraft für das sichere Führen eines Fahrzeugs ausreichend ist, was eine grundlegende Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins darstellt.

Passbilder

Biometrische Passbilder werden für die Antragstellung deines Führerscheins beim Straßenverkehrsamt benötigt, da sie zur Erstellung deines Führerscheindokuments verwendet werden, um deine Identität zu bestätigen.

Antragsgebühren

Die Antragsgebühren decken die administrativen Kosten für die Bearbeitung und Einreichung deines Führerscheinantrags beim Straßenverkehrsamt, einschließlich der Registrierung und der damit verbundenen behördlichen Formalitäten.

Erste-Hilfe-Kurs

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist eine gesetzliche Anforderung für den Führerscheinerwerb. Er stellt sicher, dass du im Falle einer Notfallsituation auf der Straße angemessen und sachkundig Erste Hilfe leisten kannst.

Bei BF17: Begleitperson

Die Tauglichkeit einer Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 wird durch Vorlage eines gültigen Personal-ausweises, des Führerscheins mit min. fünfjähriger Besitzdauer und eines Auszugs aus dem Fahreignungsregister nachgewiesen.

Rechenbestandteile

Wie berechnen sich die Kosten eines Führerscheins?

Bei der Fahrschule Bultmann setzen sich die Kosten für den Führerschein aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören die Anmeldegebühr, Kosten für Theorie- und Praxisunterricht, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren und Lehrmaterialien. Jeder Führerschein ist individuell. Wir legen Wert auf Transparenz und bieten detaillierte Aufschlüsselungen, damit unsere Schüler genau verstehen, wofür sie zahlen. Zudem stehen wir beratend zur Seite, um individuelle Fragen zu den Kosten zu klären und den Weg zum Führerschein so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten.

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: Externe zusätzliche Kosten.
  • Praxisstunden: Kosten pro Fahrstunde, variieren je nach Art.
  • Prüfungsgebühren: Für Theorie- und Praxisprüfung.
  • Externe Gebühren: Für Antragsstellung, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, etc.

FAQ

Weitere Details

Hier findest Du weitere ausgewählte Fragen.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson beim BF17 erfüllen?

Für das begleitete Fahren ab 17 (B17) muss die Begleitperson folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter von 30 Jahren.
  • Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (oder einer entsprechenden Klasse) seit mindestens 5 Jahren.
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Zuverlässigkeit und Eignung, um den Fahranfänger angemessen zu begleiten und anzuleiten.
Ja, es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden:
  • Besondere Ausbildungsfahrten: In Deutschland müssen Fahrschüler mindestens 12 besondere Ausbildungsfahrten absolvieren, die aus Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dunkelheit bestehen.
  • Übungsstunden: Zusätzlich zu den besonderen Ausbildungsfahrten gibt es keine feste Anzahl an Übungsstunden. Diese hängen vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab.
  • Fahrzeugtypen: Mit Klasse B darf man Pkw und leichte Transporter (bis 3.500 kg Gesamtgewicht) führen.
  • Anhänger: Das Ziehen von Anhängern ist erlaubt, allerdings mit Gewichtsbeschränkungen.
  • Krafträder und Quads: Mit dem Führerschein Klasse B darf man Krafträder mit bis zu 45 km/h und Quads fahren.

Theorie-Unterricht: Du musst nur noch zu 6 Theoriestunden kommen und zu zusätzlichen 2 Klassen-spezifischen Themen, statt der 14 Theoriestunden.

Praxis-Unterricht:Es bleibt bei den 12 vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten und den individuellen Übungsfahrten.

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